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Steuerberatung fürambulante Pflegedienste.

Ambulante Pflegedienste

Ihre Mitarbeitenden bekommen ihr Gehalt am Monatsende, das Geld der Kassen kommt erst nach der Abrechnung. Wir behalten Ihre Liquidität im Blick und sorgen für eine fehlerfreie Lohnabrechnung. Wir verwalten Ihre Steuern nicht nur, wir gestalten sie: vorausschauend, im ständigen Austausch mit Ihnen und mit festen Ansprechpartnern, die Ihren Pflegedienst kennen. Im Herbstgespräch schauen wir vor Jahresende gemeinsam auf Ihre Steuerlast und planen Investitionen, damit es keine bösen Überraschungen gibt. Ihre monatlichen Zahlen erklären wir Ihnen verständlich und mit Branchenvergleich. Wir beraten Sie aus Mainz, persönlich vor Ort oder digital.

Kanzlei seit 2011Ortsunabhängig · voll digital
Besonderheiten

Was in Ihrer Branche anders ist

Ambulante Pflegedienste rechnen den größten Teil ihrer Leistungen mit Pflege- und Krankenkassen ab, beschäftigen viele Mitarbeitende im Schichtdienst und unterhalten oft einen eigenen Fuhrpark. Umsatzsteuer- und Gewerbesteuerbefreiungen hängen an genauen Voraussetzungen. Wir kennen diese Regeln und sorgen dafür, dass Ihnen keine Vorteile entgehen.

Unsere Schwerpunkte

Neben Finanz- und Lohnbuchführung, Jahresabschluss und Steuererklärungen.

Laufende Beratung

  • Umsatzsteuerbefreiung von Pflegeleistungen und Abgrenzung steuerpflichtiger Zusatzleistungen
  • Prüfung einer möglichen Gewerbesteuerbefreiung
  • Abrechnung mit Pflege- und Krankenkassen (SGB XI / SGB V)
  • Lohnbuchführung mit steuerfreien Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen
  • Fuhrpark: Anschaffung, Leasing und steuerliche Behandlung

Gründung & Struktur

  • Gründung und Übernahme
  • Rechtsformwahl sowie Kauf und Verkauf
Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Kurz beantwortet. Ihre persönliche Situation besprechen wir gern im kostenlosen Erstgespräch.

Sind Pflegeleistungen umsatzsteuerfrei?

Leistungen zur Pflege und Betreuung hilfsbedürftiger Menschen sind von der Umsatzsteuer befreit, wenn der Pflegedienst die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, etwa durch einen Versorgungsvertrag mit den Pflege- oder Krankenkassen. Zusatzleistungen, die nicht der Pflege und Betreuung dienen, können dagegen umsatzsteuerpflichtig sein. Wir prüfen Ihr Leistungsangebot und grenzen sauber ab.

Muss ein Pflegedienst Gewerbesteuer zahlen?

Ambulante Pflegedienste können von der Gewerbesteuer befreit sein, wenn ein ausreichender Teil der Pflegekosten von den gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung oder Sozialhilfe getragen wird. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, hängt von Ihren Patienten und der Abrechnung im jeweiligen Jahr ab und kann sich von Jahr zu Jahr ändern. Die Befreiung gilt zudem nur für die Pflegetätigkeit selbst. Wir prüfen die Voraussetzungen regelmäßig mit Ihnen und beraten Sie, damit die Befreiung nicht unbemerkt verloren geht.

Wie behalte ich die Liquidität trotz Kassenabrechnung im Blick?

Personalkosten fallen jeden Monat pünktlich an, die Zahlungen der Kassen kommen dagegen zeitversetzt. Eine laufende Buchführung mit monatlichen Auswertungen und eine vorausschauende Liquiditätsplanung zeigen Engpässe frühzeitig. So können Sie rechtzeitig gegensteuern, etwa bei Investitionen, Neueinstellungen oder Steuervorauszahlungen.

Sind Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsdienste steuerfrei?

Ja, innerhalb bestimmter Grenzen. Für Nachtarbeit sind in der Regel 25 % des Grundlohns steuerfrei, für Sonntagsarbeit 50 % und für Feiertagsarbeit 125 %. Die Zuschläge müssen zusätzlich zum Grundlohn gezahlt und die tatsächlichen Arbeitszeiten nachgewiesen werden. Gerade im Pflegedienst lohnt sich eine sorgfältig eingerichtete Lohnabrechnung für Sie und Ihre Mitarbeitenden.

Was gilt steuerlich für den Fuhrpark?

Rund um die Fahrzeuge für die Pflegetouren gibt es verschiedene steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, etwa bei der Nutzung durch Ihre Mitarbeitenden und bei der Frage, ob Kauf oder Leasing günstiger ist. Wir beraten Sie, welche Lösung für Ihren Pflegedienst passt.

Welche Rechtsform passt für einen Pflegedienst?

Die meisten Pflegedienste beginnen als Einzelunternehmen. Wächst der Dienst, wird der Wechsel in eine GmbH häufig sinnvoll, vor allem um die persönliche Haftung zu begrenzen. Die Rechtsform beeinflusst Ihre Steuerlast, Ihr Haftungsrisiko und eine spätere Nachfolge. Deshalb klären wir schon bei Gründung oder Übernahme mit Ihnen, welche Lösung langfristig zu Ihnen passt. Steht die Einbringung in eine GmbH an, begleiten wir Sie steuerlich von der ersten Überlegung bis zur Umsetzung. Für Verträge und Beurkundung arbeiten wir mit spezialisierten Anwaltskanzleien und Notaren aus unserem Netzwerk zusammen. So haben Sie mit uns einen festen Ansprechpartner für alle Schritte und können sich ganz auf Ihre Patienten konzentrieren.

Rechtsstand: Oktober 2026. Die Antworten ersetzen keine individuelle Beratung.

Ablauf

So einfach beginnt die Zusammenarbeit

1

Kostenloses Erstgespräch

Wir lernen uns kennen, Sie schildern Ihre Situation – unverbindlich und vertraulich. Im Anschluss an das Gespräch erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

2

Aufnahme des Mandats

Wir richten die Zusammenarbeit ein und stimmen alle Abläufe eng mit Ihnen ab – damit von Beginn an alles reibungslos läuft.

3

Laufende Betreuung

Wir verwalten nicht nur Ihre Zahlen, sondern stehen in enger Abstimmung mit Ihnen und beraten gestaltend. Steuerüberraschungen gibt es bei uns nicht.

Sie wechseln von einer anderen Kanzlei?

Der Wechsel ist unkompliziert: Wir nehmen Kontakt zu Ihrem bisherigen Steuerberater auf und fordern den Datenübertrag an.

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Um Ihnen die Gelegenheit zu geben, uns kennenzulernen, bieten wir Ihnen ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch an.

Kostenloses Erstgespräch