Steuerberatung fürApotheken.
Enge Margen, steigende Kosten, ein Warenlager, das Kapital bindet: In der Apotheke zählt jeder Prozentpunkt Rohertrag. Wir verwalten Ihre Steuern nicht nur, wir gestalten sie: vorausschauend, im ständigen Austausch mit Ihnen und mit festen Ansprechpartnern, die Ihre Apotheke kennen. Im Herbstgespräch schauen wir vor Jahresende gemeinsam auf Ihre Steuerlast und planen Investitionen, damit es keine bösen Überraschungen gibt. Ihre monatlichen Zahlen erklären wir Ihnen verständlich und mit Branchenvergleich. Wir beraten Sie aus Mainz, persönlich vor Ort oder digital.
Was in Ihrer Branche anders ist
Apotheken sind Gewerbebetriebe mit besonderen Regeln. Das Warenlager bindet viel Kapital, die Abrechnung läuft über Rechenzentren, verschiedene Umsatzsteuersätze treffen aufeinander, und Nacht- und Notdienste prägen die Lohnabrechnung. Für Inhaberinnen und Inhaber gelten zudem strenge Vorgaben bei Rechtsform und Filialen. Wir kennen diese Besonderheiten und behalten Ihre Kennzahlen im Blick.
Unsere Schwerpunkte
Neben Finanz- und Lohnbuchführung, Jahresabschluss und Steuererklärungen.
Laufende Beratung
- Umsatzsteuer bei unterschiedlichen Steuersätzen und Rezeptabrechnung
- Warenwirtschaft, Inventur und Bewertung des Warenlagers
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen: Rohertrag, Wareneinsatz, Kennzahlen
- Lohnabrechnung inkl. Nacht- und Notdienst
- Abrechnung über Apothekenrechenzentren
- Investitionen und Abschreibung
Struktur & Nachfolge
- Kauf, Verkauf und Übergabe einer Apotheke
- Filialverbund und Rechtsformgestaltung
Fragen und Antworten
Kurz beantwortet. Ihre persönliche Situation besprechen wir gern im kostenlosen Erstgespräch.
Warum ist die Inventur in der Apotheke so wichtig?
Das Warenlager ist in den meisten Apotheken einer der größten Vermögenswerte. Seine Bewertung zum Bilanzstichtag wirkt sich unmittelbar auf den Gewinn und damit auf die Steuer aus. Verfallene, beschädigte oder schwer verkäufliche Ware kann mit einem niedrigeren Wert angesetzt werden. Wir stimmen die Inventur mit Ihrem Warenwirtschaftssystem ab und sorgen für eine Bewertung, die vor dem Finanzamt Bestand hat.
Welche Rechtsform ist für eine Apotheke erlaubt?
Eine Apotheke darf nur von approbierten Apothekerinnen und Apothekern betrieben werden, als Einzelunternehmen oder gemeinsam als offene Handelsgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Eine GmbH ist nicht zulässig. Neben der Hauptapotheke sind bis zu drei Filialapotheken möglich. Seit dem 2. 7. 2026 erlaubt die Apothekenreform zusätzlich bis zu zwei Zweigapotheken in Orten mit eingeschränkter Arzneimittelversorgung. Wir beraten Sie, wie Sie Ihren Verbund steuerlich sinnvoll aufstellen.
Worauf kommt es beim Kauf oder bei der Übergabe einer Apotheke an?
Der Kaufpreis verteilt sich auf Warenlager, Einrichtung und den Firmenwert. Der Firmenwert wird steuerlich über 15 Jahre abgeschrieben, Einrichtung und Warenlager folgen eigenen Regeln. Maßgeblich für die Aufteilung sind die tatsächlichen Werte. Eine sorgfältige, gut begründete Bewertung schafft Sicherheit gegenüber dem Finanzamt und eine verlässliche Grundlage für Ihre Finanzierung. Wer verkauft, kann ab dem 55. Lebensjahr oder bei dauernder Berufsunfähigkeit unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag einen Freibetrag und einen ermäßigten Steuersatz nutzen. Wir begleiten Kauf und Übergabe von der Planung bis zur Umsetzung. Für die Verträge arbeiten wir beim Kauf wie bei der Übergabe mit spezialisierten Anwaltskanzleien aus unserem Netzwerk zusammen. So haben Sie mit uns einen festen Ansprechpartner für alle Schritte und können sich ganz auf Ihre Apotheke konzentrieren.
Sind Zuschläge für Nacht- und Notdienste steuerfrei?
Ja, Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind in bestimmten Grenzen steuerfrei. Für Nachtarbeit sind das in der Regel 25 % des Grundlohns, für Sonntagsarbeit 50 % und für Feiertagsarbeit 125 %. Voraussetzung ist, dass die Zuschläge zusätzlich zum Grundlohn gezahlt und die Arbeitszeiten nachgewiesen werden. Wir richten Ihre Lohnabrechnung so ein, dass Ihre Mitarbeitenden davon voll profitieren.
Welche Umsatzsteuersätze gelten in der Apotheke?
Arzneimittel unterliegen in Deutschland grundsätzlich dem Regelsteuersatz von 19 %. Für bestimmte andere Waren im Sortiment, etwa viele Lebensmittel, gilt der ermäßigte Satz von 7 %. Die richtige Zuordnung im Kassensystem ist entscheidend, damit weder zu viel Umsatzsteuer abgeführt wird noch Nachzahlungen drohen.
Zahlen Apotheken Gewerbesteuer?
Ja, eine Apotheke ist ein Gewerbebetrieb und zahlt Gewerbesteuer. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird die Gewerbesteuer jedoch in pauschaler Höhe auf die Einkommensteuer angerechnet. Wie viel davon tatsächlich entlastet wird, hängt vom Hebesatz Ihrer Gemeinde ab. Wir berücksichtigen das bei Standort- und Strukturentscheidungen.
Rechtsstand: Oktober 2026. Die Antworten ersetzen keine individuelle Beratung.
So einfach beginnt die Zusammenarbeit
Kostenloses Erstgespräch
Wir lernen uns kennen, Sie schildern Ihre Situation – unverbindlich und vertraulich. Im Anschluss an das Gespräch erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Aufnahme des Mandats
Wir richten die Zusammenarbeit ein und stimmen alle Abläufe eng mit Ihnen ab – damit von Beginn an alles reibungslos läuft.
Laufende Betreuung
Wir verwalten nicht nur Ihre Zahlen, sondern stehen in enger Abstimmung mit Ihnen und beraten gestaltend. Steuerüberraschungen gibt es bei uns nicht.
Sie wechseln von einer anderen Kanzlei?
Der Wechsel ist unkompliziert: Wir nehmen Kontakt zu Ihrem bisherigen Steuerberater auf und fordern den Datenübertrag an.
Jetzt Kontaktaufnehmen.
Um Ihnen die Gelegenheit zu geben, uns kennenzulernen, bieten wir Ihnen ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch an.