Steuerberatung fürÄrzte und Zahnärzte.
Sie kümmern sich um Ihre Patienten, wir uns um den Rest. Wir verwalten Ihre Steuern nicht nur, wir gestalten sie: vorausschauend, im ständigen Austausch mit Ihnen und mit festen Ansprechpartnern, die Ihre Praxis kennen. Im Herbstgespräch schauen wir vor Jahresende gemeinsam auf Ihre Steuerlast und planen Investitionen, damit es keine bösen Überraschungen gibt. Ihre monatlichen Zahlen erklären wir Ihnen verständlich und mit Branchenvergleich. Von der Gründung bis zur Praxisübergabe beraten wir Sie aus Mainz, persönlich vor Ort oder digital.
Was in Ihrer Branche anders ist
Eine Praxis ist Heilberuf und Unternehmen zugleich. Umsatzsteuerfreie und umsatzsteuerpflichtige Leistungen liegen oft nah beieinander, gewerbliche Nebentätigkeiten können die gesamte Praxis gewerbesteuerpflichtig machen, und beim Kauf oder Verkauf einer Praxis kommt es auf eine sorgfältige Vorbereitung an. Wir kennen diese Besonderheiten und richten Ihre Steuergestaltung darauf aus.
Unsere Schwerpunkte
Neben Finanz- und Lohnbuchführung, Jahresabschluss und Steuererklärungen.
Steuerrecht in der Praxis
- Ertrag-, gewerbe- und umsatzsteuerliche Sonderfragen
- Umsatzsteuer bei IGeL- und weiteren Selbstzahlerleistungen
- Abgrenzung freiberuflicher und gewerblicher Einkünfte (z. B. Eigenlabor)
- Investitionen und Abschreibung der Praxisausstattung
Praxisübertragungen
- Kauf und Verkauf einer Praxis
- Unentgeltliche und teilentgeltliche Übertragungen
- Ein- und Austritt in Berufsausübungsgemeinschaften
- Zusammenlegung, Spaltung und Liquidation
Fragen und Antworten
Kurz beantwortet. Ihre persönliche Situation besprechen wir gern im kostenlosen Erstgespräch.
Sind IGeL-Leistungen umsatzsteuerpflichtig?
Das hängt vom Zweck der Behandlung ab. Heilbehandlungen mit therapeutischem Ziel sind von der Umsatzsteuer befreit, auch wenn der Patient sie selbst bezahlt. Leistungen ohne medizinischen Anlass, etwa rein ästhetische Behandlungen oder bestimmte Gutachten, sind dagegen in der Regel umsatzsteuerpflichtig. Wir prüfen Ihr Leistungsangebot und klären, ob die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung für Sie infrage kommt.
Wann droht einer Praxis Gewerbesteuer?
Ärzte und Zahnärzte sind grundsätzlich freiberuflich tätig und zahlen keine Gewerbesteuer. Gewerbliche Nebentätigkeiten, zum Beispiel der Verkauf von Kosmetik oder Nahrungsergänzungsmitteln, können aber in einer Gemeinschaftspraxis sämtliche Einkünfte gewerbesteuerpflichtig machen. Nach der Rechtsprechung bleiben nur sehr geringe gewerbliche Umsätze unschädlich. Ein Risiko sind auch angestellte Ärztinnen und Ärzte, wenn die Praxisinhaber deren Behandlungen nicht selbst leitend und eigenverantwortlich prägen. Ein zahnärztliches Eigenlabor, das ausschließlich für die eigenen Patienten arbeitet, gehört in der Regel zur freiberuflichen Tätigkeit. Wir richten Ihre Struktur so ein, dass diese Risiken gar nicht erst entstehen.
Was ist beim Kauf, Verkauf oder bei der Übergabe einer Praxis wichtig?
Den Gewinn aus dem Verkauf müssen Sie versteuern. Ab dem 55. Lebensjahr oder bei dauernder Berufsunfähigkeit gibt es unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag einen Freibetrag von bis zu 45.000 € und einen ermäßigten Steuersatz, beides einmal im Leben. Vorsicht: Wer nach dem Verkauf im bisherigen Umfeld weiter ärztlich tätig ist, kann beides verlieren. Der richtige Zeitpunkt und eine gute Vertragsgestaltung entscheiden darüber, wie viel vom Kaufpreis bei Ihnen bleibt. Auch eine Übergabe innerhalb der Familie planen wir mit Ihnen. Für die Verträge arbeiten wir beim Kauf wie beim Verkauf mit auf Medizinrecht spezialisierten Anwaltskanzleien aus unserem Netzwerk zusammen. So haben Sie mit uns einen festen Ansprechpartner für alle Schritte und können sich ganz auf Ihre Patienten konzentrieren.
Wie lassen sich Investitionen in die Praxisausstattung steuerlich nutzen?
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 € netto können sofort abgeschrieben werden. Für größere geplante Anschaffungen lässt sich mit dem Investitionsabzugsbetrag bis zu 50 % der Kosten schon vorher gewinnmindernd berücksichtigen. Das gilt auch schon vor der Praxiseröffnung, etwa wenn Sie die Gründung oder Übernahme einer Praxis vorbereiten. Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. 7. 2025 und dem 31. 12. 2027 angeschafft werden, ist zudem wieder eine degressive Abschreibung von bis zu 30 % möglich. Wir planen Ihre Investitionen gemeinsam und wählen den steuerlich besten Zeitpunkt.
Was ist beim Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft zu beachten?
Beim Eintritt in eine Berufsausübungsgemeinschaft oder bei der Zusammenlegung von Praxen kann die bisherige Praxis unter bestimmten Voraussetzungen ohne Aufdeckung stiller Reserven eingebracht werden. Daneben sind die Gewinnverteilung, die Bewertung der Praxisanteile und das Risiko gewerblicher Einkünfte zu klären. Wir begleiten den Ein- und Austritt von Anfang an.
Rechtsstand: Oktober 2026. Die Antworten ersetzen keine individuelle Beratung.
So einfach beginnt die Zusammenarbeit
Kostenloses Erstgespräch
Wir lernen uns kennen, Sie schildern Ihre Situation – unverbindlich und vertraulich. Im Anschluss an das Gespräch erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Aufnahme des Mandats
Wir richten die Zusammenarbeit ein und stimmen alle Abläufe eng mit Ihnen ab – damit von Beginn an alles reibungslos läuft.
Laufende Betreuung
Wir verwalten nicht nur Ihre Zahlen, sondern stehen in enger Abstimmung mit Ihnen und beraten gestaltend. Steuerüberraschungen gibt es bei uns nicht.
Sie wechseln von einer anderen Kanzlei?
Der Wechsel ist unkompliziert: Wir nehmen Kontakt zu Ihrem bisherigen Steuerberater auf und fordern den Datenübertrag an.
Jetzt Kontaktaufnehmen.
Um Ihnen die Gelegenheit zu geben, uns kennenzulernen, bieten wir Ihnen ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch an.