Verpflegungs-mehraufwand.
Berechnen Sie die Verpflegungspauschalen für Ihre Dienstreisen im Inland, mit Kürzung für gestellte Mahlzeiten.
Reisetage
| Nr. | Tag | Frühstück gestellt | Mittag gestellt | Abend gestellt | Betrag |
|---|
Noch kein Tag erfasst. Fügen Sie einen Tag oder eine mehrtägige Reise hinzu.
- Voller Tag (24 Std.)
- 28,00 €
- An- oder Abreisetag
- 14,00 €
- Eintägig, mehr als 8 Std.
- 14,00 €
- Frühstück gestellt (20 %)
- – 5,60 €
- Mittag- oder Abendessen gestellt (je 40 %)
- – 11,20 €
Grundlage ist § 9 Abs. 4a EStG. Gestellte Mahlzeiten werden immer vom vollen Tagessatz von 28 € gekürzt (Frühstück 20 %, Mittag- und Abendessen je 40 %), auch an Tagen mit 14 €. Die Pauschale sinkt dabei höchstens auf 0 €. Gekürzt wird nur, wenn die Mahlzeit vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung gestellt wurde.
Bei einer längerfristigen Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte gelten die Pauschalen nur für die ersten drei Monate. Nach einer Unterbrechung von mindestens vier Wochen beginnt die Frist neu. Für Auslandsreisen gelten andere Pauschalen.
Die Berechnung ist unverbindlich und ersetzt keine persönliche Beratung. Alle Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät und werden nicht übertragen.
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