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Verpflegungs-mehraufwand.

Rechner

Berechnen Sie die Verpflegungspauschalen für Ihre Dienstreisen im Inland, mit Kürzung für gestellte Mahlzeiten.

Rechtsstand Oktober 2026 · § 9 Abs. 4a EStG

Reisetage

Nr.TagFrühstück
gestellt
Mittag
gestellt
Abend
gestellt
Betrag
Verpflegungsmehraufwand gesamt
Voller Tag (24 Std.)
28,00 €
An- oder Abreisetag
14,00 €
Eintägig, mehr als 8 Std.
14,00 €
Frühstück gestellt (20 %)
– 5,60 €
Mittag- oder Abendessen gestellt (je 40 %)
– 11,20 €

Grundlage ist § 9 Abs. 4a EStG. Gestellte Mahlzeiten werden immer vom vollen Tagessatz von 28 € gekürzt (Frühstück 20 %, Mittag- und Abendessen je 40 %), auch an Tagen mit 14 €. Die Pauschale sinkt dabei höchstens auf 0 €. Gekürzt wird nur, wenn die Mahlzeit vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung gestellt wurde.

Bei einer längerfristigen Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte gelten die Pauschalen nur für die ersten drei Monate. Nach einer Unterbrechung von mindestens vier Wochen beginnt die Frist neu. Für Auslandsreisen gelten andere Pauschalen.

Die Berechnung ist unverbindlich und ersetzt keine persönliche Beratung. Alle Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät und werden nicht übertragen.

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