Die Finanzbehörden haben die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Sie entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und wann eine Betriebsprüfung durchgeführt wird.
Dabei spielt die Größe des Betriebs eine Rolle. Großbetriebe werden in der Regel lückenlos geprüft, eine Prüfung schließt also an die vorherige an. Kleinere Betriebe werden seltener geprüft; der Prüfungszeitraum umfasst dann in der Regel nicht mehr als drei Jahre. Welche Betriebe geprüft werden, wählt das Finanzamt nach eigenen Kriterien aus, etwa anhand von Vergleichswerten der Branche, teilweise auch per Zufall. Eine Betriebsprüfung kann deshalb jedes Unternehmen treffen.
Durch die vorausschauende Beratung und eine gute Vorbereitung auf die Betriebsprüfung entwickeln wir mit unseren Mandanten geeignete Abwehrstrategien. Wir begleiten und vertreten Sie über den gesamten Zeitraum der Betriebsprüfung und nehmen an den Schlussbesprechungen teil. Die Prüfungsberichte und Folgebescheide werden durch uns geprüft und in Ihren Jahresabschluss eingearbeitet.
Unsere Leistungen
- Professionelle Vorbereitung mittels Betriebsprüfungs-Check
- Qualifizierte Betreuung bei elektronischer (digitaler) Betriebsprüfung
- Qualifizierter Ansprechpartner während der Betriebsprüfung
- Teilnahme an Schlussbesprechungen
- Prüfung von Folgebescheiden nach einer Betriebsprüfung
- Vertretung bei Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt sowie bei Betriebsprüfungen der Rentenversicherung und in Beitragsfragen mit den Krankenkassen
- Einarbeitung der Ergebnisse einer Betriebsprüfung in die Bilanz